Kurzdokumentation Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
 
 
 
 
 
Unterschutzstellung :
Einzelanordnung vom 11.05.1998, Landeshauptstadt Dresden

Lage und Größe:
Tolkewitz; Bellingrathstraße 1, am Hauszugang

Stammumfang:
2,25 m

Höhe:
etwa 12 m
Kronendurchmesser:
etwa 14 m

Dieser Apfelbaum wurde der Naturschutzbehörde im Rahmen der Bearbeitung eines Bauantrages bekannt. An Stelle des Baumes sollte die Zufahrt für eine Tiefgarage liegen. Da es sich um ein weit überdurchschnittlich großes Exemplar handelt (bisher ist lediglich ein noch etwas größerer, aber weitgehend abgestorbener Baum auf einer Streuobstwiese bei Söbrigen bekannt) war die besondere Unterschutzstellung als Naturdenkmal angeraten. Wohlwissend, dass mit der Ausweisung als Naturdenkmal die Pflegemaßnahmen auf die untere Naturschutzbehörde übergehen. Zum einen halten sich die Aufwendungen bei diesem Baum - im Vergleich zu großkronigen Bäumen, wie z. B. Eichen - in Grenzen, zum anderen ist dadurch eine fachgerechte Pflege sichergestellt. Denn gerade großen Obstbäumen wird nicht selten ein viel zu starker Schnitt zugemutet ("handlich machen") oder es wird gar nicht geschnitten, was wiederum zur schnelleren Vergreisung führt. Dem Eigentümer des Baumes obliegt die Erhaltung des Standortes, die Information der Naturschutzbehörde sowie die schonende Ertragsnutzung. Der große Rindenschaden am Stamm wurde vor etlichen Jahren von einem Mieter des Hauses dem Baum zugefügt, weil er sich wegen der vielen Früchte und dem Laub gestört fühlte. Da Apfelbäume, insbesondere die älteren Sorten von Natur aus sehr widerstandsfähig und zählebig sind, hat der Baum diesen erheblichen Eingriff verkraften können. Es handelt sich um die Sorte "Blenheim", die wegen des Geschmacks, der Wüchsigkeit und des Ertragsreichtums früher weit verbreitet war. Die Sorte ist ein sogenannter Zufallssämling, der um 1800 aus Woodstock bei Schloss Blenheim (England) stammt. Ein schönes Beispiel, dass sogenannter "Wildwuchs" nicht nur für den Naturfreund, sondern auch für den nutzorientierten Menschen Vorteile bringt.
 
 
 
© Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt